Heute wird der Bundestag die aus Sicht der SPD dringend ĂŒberfĂ€llige Rechtssicherheit fĂŒr NotfallsanitĂ€terinnen und -sanitĂ€ter beschlieĂen. Damit können sie kĂŒnftig im Notfalleinsatz auch in Abwesenheit des Notarztes oder der NotĂ€rztin in eigenverantwortlich notwendige heilkundliche MaĂnahmen durchfĂŒhren, ohne gegebenenfalls Strafen fĂŒrchten zu mĂŒssen.
âWenn NotfallsanitĂ€terinnen und -sanitĂ€ter gerufen werden, kommt es auf jede Sekunde an. Sie sind oft als Erste vor Ort und mĂŒssen daher bis zum Eintreffen des Notarztes anhand ihres erlernten Wissens Notfallpatientinnen und Patienten umfassend versorgen könnenâ, sagt der heimische Bundestagsabgeordnete Johannes Schraps. Bislang konnten sie im Fall von lebensbedrohlichen ZustĂ€nden des Patienten ihr lebensrettenden Wissens
nur auf Anweisung eines Notarztes einsetzen. Sie mussten sich in diesem Fall auf einen rechtfertigenden Notstand berufen und ihr Handeln gegebenenfalls gerichtsfest begrĂŒnden. âWir haben diesen Zustand mit UnterstĂŒtzung von den SPD-Kolleginnen und Kollegen aus Rheinland-Pfalz nun beendet. Denn sie haben im Bundesrat mit ihrer Initiative den Stein ins Rollen gebrachtâ, ergĂ€nzt Schraps.
Schon bei Beschluss des NotfallsanitĂ€tergesetzes hat die SPD-Bundestagsfraktion eine derartige Klarstellung gefordert, die damals aber von CDU/CSU und FDP abgelehnt wurde. Heute ist es endlich gelungen, den Knoten zu durchschlagen und Klarheit zu schaffen. âVon nun an können NotfallsanitĂ€terinnen und -sanitĂ€ter eigenverantwortlich heilkundliche MaĂnahmen ergreifen. Das ist auch und gerade im Interesse einer bestmöglichen Versorgung von Patientinnen und Patienten unerlĂ€sslichâ, begrĂŒĂt Schraps die Ănderung des NotfallsanitĂ€tergesetzes.