Bund und Länder haben neue Maßnahmen im Umgang mit der Corona-Pandemie beschlossen. Neben einer Verlängerung des Lockdowns wird es auch Auswirkungen für den Schulbetrieb sowie für die Fahrgäste des ÖPNV geben.

Linienverkehr bis 14. Februar 2021
In Niedersachsen bleiben auch weiterhin die allermeisten Schülerinnen und Schüler der allgemein- und berufsbildenden Schulen im Szenario C, also im Distanzunterricht. Im Primärbereich wird zwar der Wechselunterricht angeboten, allerdings ist die Präsenzpflicht aufgehoben worden. Trotz der zu erwartenden geringen Fahrgastzahlen halten die Öffis bis zum Stichtag am 14. Februar 2021 das aktuelle, angepasste Fahrplanangebot vor.

Demnach verkehren die Busse bis circa 16.00 Uhr nach dem Fahrplan für Schultage. Ab circa 16.00 Uhr wird auf einen Pandemiefahrplan gewechselt, welcher sich im Grundsatz am Fahrplan für Samstag orientiert.  

Am vorgesehenen Tag der Zeugnisausgabe (29. Januar 2021) sowie an den als Ferientage ausgewiesenen 01. und 02. Februar gilt ebenfalls der beschriebene Sonderfahrplan.
Ferienfahrten sowie die vorgesehenen Sonderfahrten am 29. Januar 2021 werden nicht durchgeführt.

Wie der Zweckverband Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen bekannt gab, wird auf den Linien 520 und 521 am 01. und 02. Februar laut dem Ferienfahrplan gefahren.

Eine Berichtigung der Aushangfahrpläne an den über 700 Haltestellen ist leider nicht möglich.  

Fahrscheinverkauf
Seit Beginn des Jahres ist in den Bussen wieder der Fahrscheinverkauf möglich. Sämtliche Fahrzeuge sind mit einer Fahrerschutzscheibe ausgerüstet worden und bieten wieder den Verkauf von Einzelfahrscheinen für die jeweilige Fahrt an. Der Vorverkauf von Einzelfahrscheinen wurde eingestellt.

Verschärfung bei der Mund-Nase-Bedeckung im ÖPNV
In den Bussen der Öffis sowie an den Haltestellen muss zukünftig eine medizinische Maske (OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen mit den Standards KN95/N95 oder FFP2) getragen werden. Textile Mund-Nase-Bedeckungen wie Alltagsmasken, Tücher oder Schals sind nicht mehr ausreichend, ebenso wie Face Shields. Fahrgäste ohne entsprechende medizinische Maske und ohne amtliche Bescheinigung bzw. Attest über deren Befreiung der Tragepflicht müssen von der Beförderung ausgeschlossen werden. Diese Regelung gilt mit Inkrafttreten der entsprechenden neuen Niedersächsischen Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

Erreichbarkeit Mobilitätszentrale Weserbergland 
Durch das hohe Informationsbedürfnis kann es bei der telefonischen Erreichbarkeit unserer Mobilitätszentrale Weserbergland zu längeren Wartezeiten als üblich kommen. Bitte nutzen Sie für die Anmeldung von Rufbus- und AST-Fahrten auch die Möglichkeit der elektronischen Buchung auf unsere Homepage.

Wir bitten unsere Fahrgäste, sich regelmäßig auf www.oeffis.de über Aktualisierungen zu informieren.